Klient (Rechtsgeschichte)

Klient [lateinisch cliens, clientis »Höriger«, eigentlich »Schutzbefohlener«] der, -en/-en,  Rechtsgeschichte:

in der römischen Königszeit Bezeichnung für einen Halbfreien; in späterer Zeit wurden Klienten politisch den Plebejern gleichgestellt. Sie waren vermögensfähig, standen aber in einem Abhängigkeitsverhältnis (mit gewissen Gehorsams- und Dienstleistungspflichten) zu einem Patron, dessen Gefolgschaft (Klientel) sie bildeten.

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