Politik und Recht
Die Verfassung bestimmt Kirgisistan als parlamentarisch-präsidentielle Republik. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der für eine Amtszeit von sechs Jahren direkt gewählte Präsident. Die Gesetzgebung liegt beim Parlament. Die Ausübung der vollziehenden Gewalt ist Aufgabe der Regierung unter Vorsitz des Premierministers. Die Regierung muss sich gegenüber dem Parlament verantworten. Hauptaufgabe
Quellenangabe