Geschichte
Bereits ab 1930 war in einer größeren Anzahl von Staaten die Gewährung von Kindergeld gesetzlich vorgesehen (u. a. Belgien 1930, Frankreich 1932, Italien 1937, Niederlande 1939, Finnland 1943, Großbritannien 1945, Norwegen 1946, Schweden 1947, Österreich 1949, Dänemark 1950). In der Bundesrepublik Deutschland wurde Kindergeld ab 1954 (vom 3. Kind an) zunächst aus
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