Regelbedarf
Regelbedarf, der Mindestbetrag, den ein minderjähriges Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebte, als Unterhalt verlangen konnte (§ 1612 a BGB alter Fassung). Ursprünglich stand diese Forderung nur nicht ehelichen Kindern gegenüber ihren Vätern zu. Die bisherige Regelung beruhte auf dem Kindesunterhaltsgesetz vom 6.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar