Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente, Bezeichnung für die nach dem Recht der Sozialversicherung und der staatlichen Versorgung v. a. an Witwen beziehungsweise Witwer und Waisen gewährte Rente. In der Privatversicherung kann im Rahmen einer Lebensversicherung ebenfalls die Zahlung einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird sie als Witwen- beziehungsweise Witwerrente, Waisenrente
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