Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht in der Schweiz

In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit schon mit 10 Jahren. Das Jugendstrafrecht, das sowohl im Jugendstrafgesetzbuch als auch im Jugendstrafprozessgesetzbuch geregelt ist, gilt bis zum Alter von 18 Jahren. Wer älter ist, wird nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Das Schweizer Jugendstrafrecht dient dem Schutz und der Erziehung des oder der Jugendlichen. Bei

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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