Jugendmedienschutz

Altersfreigabe gemäß Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt außerdem den Umgang mit Kinofilmen und den Inhalten von Trägermedien – also z. B. von Büchern, Magazinen sowie Filmen, Spielen und Programmen auf CD, DVD oder Bildschirmgeräten. Sie alle müssen mit einer Kennzeichnung zur Altersfreigabe versehen werden, wie »freigegeben ab 12 Jahren« oder »freigegeben ab

Mitwirkende

Claudia Weingartner

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.