internationalisierte Flüsse (Völkerrecht)
internationalisierte Flüsse, Völkerrecht:
schiffbare Binnengewässer, die für die gesamte Strecke ihrer Schiffbarkeit der internationalen Schifffahrt offenstehen. Durch die Internationalisierung wird das an sich zum Staatsgebiet des Uferstaates gehörende Gewässer der ausschließlichen Gebietshoheit des Uferstaates entzogen. Dies kann nur durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Staat, auf dessen Gebiet sich das Gewässer befindet, erfolgen.
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