Interim (Kirchengeschichte)

Interim [lateinisch interim »dazwischen«, »einstweilen«] das, -s/-s, Kirchengeschichte:

In der Frühzeit der Reformation bezeichnet Interim die vorläufige Regelung einer strittigen Religionssache auf Anordnung des Kaisers oder durch eine Vereinbarung des Reichstags, wobei die endgültige Entscheidung einem allgemeinen Konzil vorbehalten bleiben sollte. Reformationsgeschichtlich wichtig waren 1548 das Augsburger Interim und das Leipziger Interim, in dem sich die Reformatoren um P. Melanchthon

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