Augsburger Interim
Augsburger Interim, die nach dem Ende des Schmalkaldischen Krieges auf dem Reichstag von 1548 zu Augsburg verfügte vorläufige Regelung der kirchlichen Verhältnisse. Den Protestanten gestand das Gesetz Priesterehe und Laienkelch zu, traf über die eingezogenen Kirchengüter keine Verfügung. Als Werk humanistischer Reformkatholiken wurde das Augsburger Interim von den strenggläubigen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe