Identifikationsmerkmal
Identifikationsmerkmal, steuerliches Ordnungsmerkmal. Die durch das Steueränderungsgesetz vom 15. 12. 2003 neu eingeführten §§ 139 a bis 139 d der Abgabenordnung (AO) sehen vor, dass künftig jeder nach einem Steuergesetz Steuerpflichtige vom Bundesamt für Finanzen ein aus einer Ziffernfolge bestehendes Identifikationsmerkmal erhält, das dann bei allen steuerlichen Anträgen, Mitteilungen und
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