Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist eine Vereinbarung auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, die zum 1. Januar 1993 in Kraft trat.

Ziel der Vereinbarung war es, den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (»vier Grundfreiheiten«) zwischen den Staaten der Europäischen Union (EU) zu verwirklichen. Ein Vertrag von 1957 sah bereits die Errichtung eines gemeinsamen Markts bis 1970 vor. Dieser blieb jedoch – trotz der 1970 gebildeten Zollunion und Fortschritten bei der

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