Heranwachsender
Heranwachsender, Begriff des Jugendstrafrechts, der einen Täter bezeichnet, der zur Tatzeit das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 JGG). Begeht ein Heranwachsender eine Straftat, so ist zu entscheiden, ob die Rechtsfolgen des allgemeinen Strafrechts nach dem StGB oder die des Jugendstrafrechts nach dem JGG
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