Jugendkriminalität
Jugendkriminalität, Gesamtheit des strafrechtlich missbilligten Verhaltens Jugendlicher (nach dem deutschen Jugendstrafrecht zur Tatzeit 14- bis 17-Jähriger) und Heranwachsender (18- bis 20-jähriger Erwachsener), in Abgrenzung zur Kriminalität strafunmündiger Kinder (Kinderkriminalität) und strafrechtlich sogenannter Vollerwachsener (ab vollendetem 21. Lebensjahr). Der allgemeine und auch der wissenschaftliche Sprachgebrauch verstehen zum Teil nur
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