Gewahrsam (Recht)

Gewahrsam, Recht:

1) Strafrecht: das tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache, das nach den Auffassungen des täglichen Lebens bestimmt wird (Diebstahl, Unterschlagung). Gewahrsam ist nicht gleichbedeutend mit dem Besitz im bürgerlichen Recht; 2) Zivilrecht: die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, im Wesentlichen

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