Abschiebung
Abschiebung, die zwangsweise Entfernung eines Ausländers aus einem Staat, in dem er sich unrechtmäßig aufhält, weil z. B. sein Asylantrag abgelehnt wurde oder er durch eine Straftat sein Aufenthaltsrecht verwirkt hat. Zur Abschiebung kommt es, wenn eine freiwillige Ausreise nicht gesichert erscheint. Vorher kann gerichtlich Abschiebehaft angeordnet werden.
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