Kriegsverbrechen
Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen die Regeln des völkerrechtlichen Kriegsrechts. Nach den Bestimmungen der Genfer Konventionen vom 12. 8. 1949 (Genfer Vereinbarungen) und dem 1. Zusatzprotokoll von 1977 besteht die Verpflichtung der Staaten, durch ihre Justizorgane Kriegsverbrechen zu verfolgen und zu ahnden, andernfalls macht sich der Staat eines völkerrechtlichen Delikts schuldig.
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