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Forstregal

Forstregal, von den fränkischen Königen seit dem 7. Jahrhundert in Anspruch genommenes umfassendes Verfügungsrecht über herrenloses Außenland. Das Forstregal sicherte dem König das Monopol zu Rodung und Jagd; er konnte jedem bei Strafe des Königsbanns die Benutzung bestimmter Wälder (Bannforsten) untersagen (Forstbann). Während des Mittelalters ging das

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