faktischer Vertrag
faktischer Vertrag, Rechtsverhältnis, das vertragliche Rechte und Pflichten erzeugt, die jedoch nicht auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen beruhen, sondern durch ein tatsächliches (faktisches) Verhalten (z. B. bloßes Abstellen eines Kfz auf gebührenpflichtigem Parkplatz) begründet werden. (Arbeitsverhältnis, Vertrag)
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