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Vertrag über eine Verfassung für Europa

Vertrag über eine Verfassung für Europa, auch Vertrag über eine Verfassung von Europa, Abkürzung VV,

vom Europäischen Konvent vorbereiteter und von den Staats- und Regierungschefs am 29. 10. 2004 unterzeichneter, jedoch nicht in Kraft getretener in vier Teile gegliederter völkerrechtlicher Vertrag. Teil I der Verfassung enthält die verfassungsrechtlichen Kernbestimmungen einschließlich der Regelungen über Kompetenzverteilung, Organe und Rechtsetzung. Die Charta der Grundrechte (Europäische Grundrechte-Charta) findet sich in

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