Europäische Menschenrechtskonvention

Historischer Hintergrund

1949, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde der Europarat gegründet. Damit wollte man die Verständigung zwischen den Staaten Europas fördern und Demokratie sowie Menschenrechte stärken. Die kurz danach geschaffene Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dient dazu, den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarats in der Praxis sicherzustellen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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