Ermächtigungsgesetz
Das Ermächtigungsgesetz war ein Gesetz, bei dem das Parlament der Regierung in Kriegs- und Notzeiten für einen begrenzten Zeitraum besondere Vollmachten übertrug.
Seit 1914 wurden in Deutschland mehrere Ermächtigungsgesetze verabschiedet. Das erste stammt vom 4.8.1914 und bevollmächtigte den Bundesrat zum Erlass kriegswirtschaftlich notwendiger Verordnungen. Es folgten die Ermächtigungsgesetze während der Weimarer Republik für den Zweck der Übergangswirtschaft (1919–23) und schließlich das bekannteste Ermächtigungsgesetz »zur Behebung der Not von Volk und Reich«, welches am 24.3.1933
Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten
Wirkung des Ermächtigungsgesetzes
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