Wirkung des Ermächtigungsgesetzes
Das Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes am 24.3.1933 beseitigte das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung und ermöglichte es den Nationalsozialisten, Gesetze eigenmächtig zu erlassen. Das Parlament hatte sich selbst entmachtet und der Demokratie im Land ein Ende gesetzt. Der Weg (Gleichschaltung) für eine nationalsozialistische Diktatur war geebnet.
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