Erbschaftsanspruch
Der Erbe ist gegenüber Personen, die aufgrund eines behaupteten, aber in Wirklichkeit nicht bestehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt haben (Erbschaftsbesitzer), durch einen besonders ausgestalteten Anspruch (Erbschaftsanspruch) geschützt. Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben alles herauszugeben, was er aus der Erbschaft erlangt hat, einschließlich dessen, was er mit Mitteln der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe