Erbfähigkeit
Erbfähig ist jede rechtsfähige (natürliche oder juristische) Person. Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt (§ 1923). Wer zur Zeit des Erbfalls bereits gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt als vor dem Erbfall geboren. Eine juristische Person muss zur Zeit des Erbfalls rechtsfähig sein, um Erbe
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