Elternvertretungen
Elternvertretungen, Organe, die es den Eltern ermöglichen, beratend und mitbestimmend die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule ihrer Kinder zu fördern; die Organe sind nach Bundesländern verschieden geregelt und bezeichnet (Konferenz, Rat, Pflegschaft, Versammlung usw.). Die schulische Mitwirkung der Eltern erfolgt auf Klassen-, Fach- und Schulebene. Neben den schulischen Organen
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