Elternvertretungen

Elternvertretungen, Organe, die es den Eltern ermöglichen, beratend und mitbestimmend die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule ihrer Kinder zu fördern; die Organe sind nach Bundesländern verschieden geregelt und bezeichnet (Konferenz, Rat, Pflegschaft, Versammlung usw.). Die schulische Mitwirkung der Eltern erfolgt auf Klassen-, Fach- und Schulebene. Neben den schulischen Organen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.