Grundschule
Grundschule, die gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (vorzeitige Einschulung oder Rückstellung ist möglich), die mit der Weimarer Verfassung 1920 eingeführt wurde. Im Vordergrund des Unterrichts steht die Vermittlung der sogenannten Kulturtechniken: Schreiben, Lesen und Rechnen.
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