Wirkungen der Eheschließung
Diese sind (für das alte Bundesgebiet) durch das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (zum Teil seit 1. 7. 1976, hinsichtlich der Ehescheidungsbestimmungen seit 1. 7. 1977 geltend) und durch das Gesetz zur Neuordnung des Familiennamensrechts mit Wirkung vom 1. 4. 1994 neu gestaltet worden. Es wurde angestrebt,
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