Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht ist die auf Ehe oder Verwandtschaft »in gerader Linie« (Großeltern, Eltern, Kinder) beruhende gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensunterhalt einer anderen Person zu sorgen.

Verwandtschaft »in gerader Linie« bedeutet, dass eine Person von der anderen abstammt. Somit sind Eltern gegenüber ihren Kindern – in besonderen Ausnahmefällen auch gegenüber ihren Enkelkindern – unterhaltspflichtig. Zu beachten ist, dass Adoptivkinder den leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt sind. Dagegen besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber Bruder oder Schwester, Tante oder Onkel

Quellenangabe

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