Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft, im Eherecht der gesetzliche Güterstand, der dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt bleiben und erst nach Beendigung der Ehe der Zugewinn, den die Ehegatten jeweils in der Ehe erzielt haben, ausgeglichen wird (eheliches Güterrecht).

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