Drosselmarke (Rechtsmedizin)

Drosselmarke, Rechtsmedizin:

durch Erdrosseln hervorgerufenes streifenförmiges Strangulationsmal, das im Unterschied zu den durch Erhängen hervorgerufenen Spuren (Strangmarke) bis in die Nackenregion reicht, in der Regel horizontal um den Hals verläuft und die Halshaut überall gleich tief eindrückt. (Würgemale)

Quellenangabe

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