Die Hymne in der Bundesrepublik Deutschland
Mit dem nationalsozialistischen Regime ging nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst auch die Nationalhymne unter. In der Besatzungszeit war das Deutschlandlied von den Alliierten offiziell verboten. 1949 wurde die Teilung Deutschlands mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Die DDR schuf sich mit »Auferstanden aus Ruinen« eine eigene
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar