Aufbau und Struktur
Mit der Reichsgründung 1871 unter maßgeblicher Beteiligung Otto von Bismarcks wurde 1871 eine Reichsverfassung erarbeitet, die einen föderativen Staatsaufbau begründete. 25 Bundesstaaten sowie Elsass-Lothringen schlossen sich zusammen, behielten jedoch weitgehende Eigenständigkeit. Der jeweilige König von Preußen war zugleich auch Kaiser des Deutschen Reiches. Er führte den vererbbaren Titel »Deutscher Kaiser« und ernannte den Reichskanzler. Die
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe