Schullexikon

Schullexikon
Login

Bürgerrechte

Bürgerrechte, Staatsbürgerrechte,

im engeren Sinn die einem Staatsangehörigen als solchem zustehenden Rechte auf Teilnahme am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden; im weiteren Sinn die Gesamtheit der Rechte, die nur den Angehörigen des Staates zustehen, wozu auch Grundrechte gehören.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.