Staatsbürger

Staatsbürger, im weiteren Sinn der Staatsangehörige (Staatsangehörigkeit), im engeren Sinn nur der Staatsangehörige mit vollen politischen Rechten, wie sie in der Demokratie mit dem Wahlalter erreicht und nur unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden (Aberkennung). Zu den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten des Einzelnen gehören solche, die die Teilnahme

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