Bündnis (Völkerrecht)

Bündnis, Allianz, Alliance [alˈjãs, französisch], Völkerrecht: der in der Regel auf einem Vertrag beruhende Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staaten zur Verfolgung eines gemeinsamen außenpolitischen Zieles.

Im Unterschied zu einer engeren Staatenverbindung, besonders dem Staatenbund, sind im Fall des Bündnisses keine gemeinsamen Organe mit selbstständigen Handlungsvollmachten vorhanden. Wegen des allgemeinen Gewaltverbots des modernen Völkerrechts ist ein militärisches Bündnis (wie die NATO) nur als Mittel der kollektiven Selbstverteidigung (Defensivbündnis) zugelassen.

Deutsches Staatsrecht

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.