Embargo

Das Embargo [spanisch embargar »in Beschlag nehmen«, »behindern«] bezeichnet im Völkerrecht eine Maßnahme, durch die ein Staat oder eine Staatengruppe versucht, die Wirtschaftsbeziehungen zu einem anderen Staat zu unterbinden. 

Ein Embargo untersagt den Handel mit einem anderen Staat oder bestimmten Personengruppen. Es kann nahezu alle Wirtschaftsbereiche umfassen (Handelsembargo) oder nur ausgewählte Güter (z. B. Waffen- oder Ölembargo).

Quellenangabe

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