Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (Gesellschaftsrecht)
Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid [bəˈsloːtə vəˈnoːtsxap - - ˈaːnsprakəlεi̭kheid], Abkürzung B. V., Gesellschaftsrecht:
niederländische Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, die weitgehend der deutschen GmbH entspricht. Dementsprechend haften die Gesellschafter nur mit ihrem eingezahlten Kapital (mindestens 18 000 €). Es besteht eine recht weitgehende Satzungsautonomie. Organe der B. V. sind die Gesellschafterversammlung und ein oder mehrere Geschäftsführer. Ein Nachteil der B. V. besteht darin, dass
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