Private Company limited by Shares (Gesellschaftsrecht)

Private Company limited by Shares [ˈpraɪvət ˈkʌmpənɪ ˈlɪmɪtɪt baɪ ˈʃeəz, englisch], Abkürzung Ltd. [ˈlɪmɪtɪd], Gesellschaftsrecht:

englische Gesellschaftsform, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Die Ltd. hat eigene Rechtspersönlichkeit; ihre Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das Kapital der Ltd. ist in Aktien unterteilt, deren Handel an der Börse jedoch nicht zulässig ist. Ein Mindestkapitalerfordernis besteht nicht, zum Ausgleich ist die Gesellschaft weitgehenden Publizitätspflichten unterworfen. Weil kein

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