Befähigungsnachweis
Befähigungsnachweis, förmlicher Nachweis fachlicher Eignung und Vorbildung als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausübung bestimmter Berufe. Ein Befähigungsnachweis ist z. B. für das Richteramt und zahlreiche Gewerbearten erforderlich, so für Seeleute, Hebammen, Fahrlehrer. Vom formalisierten Befähigungsnachweis ist der für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesetzlich vorgesehene »Nachweis erforderlicher Sachkunde« zu
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