Ausbildungsberater
Ausbildungsberater, nach § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. 3. 2005 diejenigen berufspädagogischen Fachleute, die im Auftrag der »zuständigen Stellen« (§ 71 BBiG, z. B. Handwerks-, Industrie- und Handelskammern) die an der Berufsbildung beteiligten Personen (Ausbildende und Auszubildende, Umschüler, Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung) in Fragen der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung
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