Aufsichtsratsteuer
Aufsichtsratsteuer, eine Steuer auf Vergütungen, die beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) von inländischen Aktiengesellschaften, KGaAs, Berggewerkschaften, GmbHs und sonstigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer anzusehen sind, für die Überwachung der Geschäftsführung gewährt werden (Aufsichtsratsvergütungen); wird als Gliedsteuer
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