Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ, das u. a. in Aktiengesellschaften (AG) die Geschäftsführung kontrolliert und den Vorstand bestellt.

Hauptaufgabe ist die Überwachung der Geschäftsführung und (in der AG stets, sonst nicht notwendigerweise) die Bestellung und Abberufung des Vorstands oder der Geschäftsführer. Die Mindestzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt drei. Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht gleichzeitig der Geschäftsführung angehören. In der AG ist ihre Amtszeit auf höchstens vier

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