Arbeitsrecht

Tarifverträge

Im Grundgesetz ist die sogenannte Koalitionsfreiheit festgelegt, d. h. das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zu bilden. Hiermit verbunden ist die Tarifautonomie, die es Arbeitgebern und Gewerkschaften ermöglicht, Arbeitsbedingungen und Löhne selbst auszuhandeln. Normalerweise ist dabei auf Arbeitgeberseite ein Arbeitgeberverband beteiligt.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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