Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht geht es u. a. um die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Sie findet auf der Ebene eines Betriebs oder auf der Ebene eines Unternehmens statt. Gewerkschaften können mit der Arbeitgeberseite Tarifverträge schließen, die alle Unternehmen binden, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands sind.
Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben
Kollektives Arbeitsrecht in Unternehmen
Tarifverträge
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe