Kollektives Arbeitsrecht in Betrieben
In Betrieben kann ein Betriebsrat gewählt werden. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber zu bestimmten Themen, die im Betriebsverfassungsgesetz vorgegeben sind, Betriebsvereinbarungen schließen. Deren Regelungen gelten dann für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat außerdem weitere Mitwirkungsrechte. Im öffentlichen Dienst gibt es keinen Betriebsrat, sondern einen
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe