Anspruch (Rechtswissenschaft)

Anspruch, Rechtswissenschaft:

das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (z. B. § 194 BGB); Beispiele: Anspruch aus einem Vertragsverhältnis z. B. auf Kaufpreiszahlung; Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung.

Quellenangabe

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