Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht garantiert jedem Einzelnen die Achtung und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.
Das Persönlichkeitsrecht schützt die Würde und Selbstbestimmung des einzelnen Menschen. Der Schutz ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert. Im Grundgesetz werden die Grundlagen definiert: Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Artikel 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit. In Kombination etwa mit dem Kunsturhebergesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und
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Mitwirkende
Johannes Gerstner
Quellenangabe