Anfechtung (Zivilrecht)

Anfechtung, Zivilrecht:

die (im Prinzip rückwirkende) Beseitigung der Rechtsfolgen einer Willenserklärung oder eines zunächst gültigen Rechtsverhältnisses wegen Irrtums (§ 119 BGB), falscher Übermittlung einer Willenserklärung (§ 120 BGB, z. B. durch einen Boten, ein Telegramm), arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB). Anfechtungsberechtigt ist, wer die anfechtbare Erklärung (z. B. ein

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