Anerbenrecht

Anerbenrecht, in bestimmten Teilen der Bundesrepublik Deutschland, z. B. in Niedersachsen, aber auch in Österreich und der Schweiz (Artikel 11 ff. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. 10. 1991) geltendes Sondererbrecht für ländlichen Grundbesitz, wonach keine Teilung wie im bürgerlichen Erbrecht, sondern Erbfolge (für den gesamten Hof) nur

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